AGB

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle Angebote und die uns erteilten Aufträge und werden ausnahmslos von unseren Kunden durch Auftragserteilung und Entgegennahme der Auftragsbestätigung als verbindlich anerkannt. Wir widersprechen ausdrücklich allen entgegenstehenden Bedingungen unserer Kunden. Änderungen sowie Nebenabreden haben nur Bestand, wenn diese ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden.

2 . Preise

Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht, Zoll und ausschließlich aller weiteren Kosten, zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Das ggf. entstehende Wechselkursrisiko trägt alleine der Kunde.

Unseren Preisen liegen die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Lohn- und Materialpreise zu Grunde. Mangels abweichender Vereinbarung sind wir berechtigt, die Preise mit einer Frist von 4 Monaten den Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Materialpreissteigerungen anzupassen, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen.

3. Angebot

Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Alle technischen und maßlichen Angaben sind unverbindlich. Wir behalten uns geringfügige Konstruktions-, Maßänderungen sowie Verwendungen von Austauschstoffen vor. Alle technischen Angaben und Maße sowohl in den Angeboten als auch in den Zeichnungen sind unverbindlich. Diese Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen unserer Lieferung oder Leistung.

4. Lieferung und Leistung

Maßgeblich für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nachträgliche Auftragsänderungen und –ergänzungen sowie zusätzliche Leistungen, die uns nach Vertragsabschluss mitgeteilt werden, berechtigen uns zu einer angemessenen Nachberechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsbeziehung ohne Zustimmung unsererseits an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Bei erforderlichen Montagen trägt der Käufer sämtliche Kosten. Werden die Anlagen durch unsere Monteure aufgestellt, so müssen vor Beginn der Montage alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Sämtliche Zuleitungen müssen gemäß unserer Vorgaben bauseitig bis zur Anlage verlegt sein. Die Anschlüsse selbst müssen bei der Montage bauseitig vorgenommen werden. Bei den Bauarbeiten sind alle polizeilichen Vorschriften einzuhalten. Die Elektroanschlüsse sind nach den VDE Richtlinien vorzunehmen. Ein eventuell vereinbarter fester Montagepreis gilt nur für die einmalige Entsendung eines Monteurs unter der Voraussetzung, dass die Montage sofort nach Eintreffen des Monteurs und ohne Unterbrechung ausgeführt werden kann. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne Verschulden unsererseits, so hat der Käufer alle Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen unserer Monteure zu übernehmen. Die von uns genannten Montage- und Fertigstellungstermine sind ca. Termine und nicht verbindlich.

5. Lieferzeit

Die von uns bestätigte Lieferfrist beginnt mit der Zusendung der Auftragsbestätigung. Im Falle einer notwendigen Freigabe durch den Kunden beginnt die Lieferfrist erst mit Eingang der genehmigten Unterlagen. Wurde eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist erst mit Zahlungseingang.

Die Lieferzeit ist festgelegt, dass sie bei regelrechtem Gang der Produktion mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann. Bei Überschreiten unserer Lieferzeit, muss uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Er kann Teillieferungen unsererseits nicht zurückweisen. Lieferzeiten und ggf. Montagefristen verlängern sich im angemessenen Maße, wenn der Käufer nachträglich technische Änderungen verlangt, im Falle höherer Gewalt sowie von uns nicht vorhersehbaren Hindernissen, unabhängig davon, ob diese in unserem Werk oder bei unseren Zulieferanten eintreten. Diese können z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerungen in der Anlieferung von wesentlichen Fremdteilen oder Rohstoffen sein. Soweit diese Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken sowie im Falle nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Sollte dieses wirtschaftlich nicht vertretbar sein, sind wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfristen sind von uns eingehalten, wenn die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Sollte eine Lieferverzögerung durch den Kunden begründet sein, so sind wir berechtigt, die Rechnung zum eigentlichen Liefertermin auszustellen und ggf. Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, es sei denn, dass bei Einlagerung durch Dritte höhere Kosten nachgewiesen werden.

Sollte dem Kunden aufgrund einer von uns zu vertretenden Verzögerung Schaden entstehen, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, gegen Nachweis des Schadens eine Verzugsentschädigung von maximal 5 % vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung zu fordern, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

6. Sonderanfertigungen

Sonderanfertigungen können nicht abbestellt, umgetauscht oder zurückgenommen werden. Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir nur zur Beseitigung der Mängel, nicht jedoch zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.

7. Rücktrittsrecht des Kunden

Der Kunde kann, mit Ausnahme den in diesen Bedingungen geregelten Fällen, vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird oder wenn uns die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird und die Teillieferung nachweisbar für den Kunden ohne Interesse ist. Im übrigen kann er eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Wird ein verbindlicher Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen fruchtlos abgelaufen ist. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Kunden (siehe Nr. 11 Gewährleistung). Ist die Erbringung der Leistung von keinem Vertragspartner zu vertreten, haben wir Anspruch auf einen der erbrachten Leistung entsprechenden Teil der Vergütung.

8. Versand/Gefahrübergang

Jede Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware unser Werk verlässt oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Dieses gilt sowohl im Falle eines Transports durch eigene Beförderungsmittel als auch bei frachtfreier Lieferung, ganz gleich, ob wir die Montage übernommen haben. Dieses gilt auch im Falle von Teillieferungen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ohne Verantwortung für die günstigste Verfrachtung. Beanstandungen und Reklamationen über fehlende Teile können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich und schriftlich bei Übernahme der Sendung auf den Warenbegleitpapieren des Frachtführers festgehalten werden. Die Verpackung kann nicht zurückgenommen werden.

9. Zahlungsbedingungen

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. Ein Skontoabzug von jüngeren Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Rechnungen noch nicht bezahlt wurden. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskont und Spesen gehen immer zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Kann der Kunde den Nachweis erbringen, dass uns überhaupt kein Schaden entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die o. g. Pauschale, so reduzieren sich die Zinsen auf den tatsächlich entstandenen Schaden. Vor restloser Bezahlung fälliger Rechnungen einschließlich eventueller Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus einer laufenden Bestellung verpflichtet, ohne dass wir deshalb in Lieferverzug gesetzt werden können. Wir sind berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir nach Vertragsabschluss aufgrund eines eingetretenen Umstandes befürchten müssen, die Zahlung des Kunden nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Kunde hat im Voraus gezahlt oder ausreichend Sicherheit geleistet. Nicht anerkannte Gegenansprüche können vom Kunden weder aufgerechnet noch darf aus diesem Grunde die Zahlung zurückbehalten werden. Ist der Kunde Unternehmer und handelt dieser bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflusst seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Darüber hinaus verzichtet der Kunde, der Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, auf die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fallen grobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Alle von uns gewährten Stundungen, auch die durch die Annahme von Wechseln stillschweigend gewährten, können von uns jederzeit widerrufen werden. Bei Rücknahme aufgrund Falschbestellung oder grundloser Rückgabe sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Nettowarenwertes zu berechnen. Ausgenommen davon sind Fehllieferungen unsererseits. In den Fällen gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleichsverfahren, Insolvenz oder Zahlungsverzug und bei gerichtlicher Beitreibung entfallen die bewilligten Rabatte.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, sie gegen Feuer und Untergang in Höhe ihres vollen Wertes zu versichern. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er tritt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Rechnungsbetrages der Ware ab. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff BGB an der neuen Sache. In diesen Fällen tritt uns der Käufer hiermit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder an den neuen Gegenständen ab. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern. Der Käufer tritt alle ihm bei der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren erwachsenden Ansprüche gegenüber Dritten, auch die zukünftigen, schon mit Auftragserteilung an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekannt zu geben. Der Kunde ist zur Einziehung der sicherungshalber abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nicht nachkommt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wurde, im Falle eines Schecks- oder Wechselprotestes oder im Falle einer erfolgten Pfändung. In den vorgenannten Fällen erlischt ferner das Recht zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der Waren. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Widerruf der Einziehungsermächtigung Name bzw. Firma seiner Kunden und deren Anschrift bekannt zu geben. Unbeschadet unseres Widerrufsrechts erlischt die Ermächtigung des Kunden zur Verarbeitung der gelieferten Waren, zum Weiterverkauf sowie zur Einziehung der sicherungshalber abgetretenen Forderungen bei Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sowie dann, wenn der Kunde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder dies von Dritten beantragt worden ist. Ist der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware können wir uns durch freihändigen Verkauf befriedigen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder abgetretenen Forderungen sind uns sofort schriftlich, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, anzuzeigen. Interventions- sowie Prozesskosten gehen im Innenverhältnis zu Lasten des Kunden. Dem Kunden ist es grundsätzlich gestattet, nach Information an uns, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Hat der Käufer die Forderungen im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Käufer an ihre Stelle tretende Forderungen gegen der Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware an uns weiter. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen uns und dem Käufer eine Zentralregulierungsstelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die Zentralregulierungsstelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.

11. Gewährleistung

Beanstandungen und Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese uns innerhalb von 3 Tagen nach dem Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden (Einschränkung siehe Nr. 8 Versand/Gefahrübergang).Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Die Weiterverarbeitung und der Einbau gelieferter Ware gilt als Verzicht auf eine Mängelrüge, es sei denn, der Mangel war zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Die Gewährleistung beschränkt sich für Lieferungen von fabrikneuen Produkten auf einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware und sachlich auf Nacherfüllung. Sofern nicht ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des Gesetzes vorliegt, verjähren Sachmängelansprüche bei gebrauchten Gegenständen bereits in 6 Monaten. Die Art der Nacherfüllung, kostenfreie Beseitigung der vom Kunden rechtzeitig gerügten Mängel innerhalb angemessener Frist oder mangelfreie Ersatzlieferung, bestimmen wir. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Falle kann dann Minderung des vereinbarten Kaufpreises verlangt werden. Nach mehrfach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer ebenfalls entweder eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die beanstandete Ware darf erst nach Vereinbarung an uns zurückgesandt werden. Fehlerhafte Gegenstände, für die wir Ersatz geleistet haben, gehen in unser Eigentum über.

Die Gewährleistung umfasst nur solche Mängel, die nachweisbar auf einen vor dem Gefahrübergang liegenden Umstand zurückzuführen sind, insbesondere auf fehlerhafte Bauart, geringwertiges Material oder mangelhafte Ausführung. Die Mängelhaftung entfällt bei solchen Mängeln, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, natürliche Abnutzung, ungeeignete oder ungenügende Betriebsmittel, unsachgemäße Behandlung sowie Lagerung und Pflege, Leuchtmittel, Glas etc. und bei Mängeln, die auf fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind. Von unserer Gewährleistung sind ebenfalls alle Schäden ausgeschlossen, die ihren Ursprung in mangelhaften Bauarbeiten, nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, chemischen und elektrischen Einflüssen, schwankender Energieversorgung, übermäßiger Beanspruchung, nicht regelmäßig durchgeführte Inspektionen bzw. Wartungen, sowie Nichtbeachtung unserer Bedienungs- und Wartungsanleitungen, haben. Änderungen und Abhilfe irgendwelcher Art ohne unserer Zustimmung, Reparaturen durch nicht von uns autorisierte Servicefirmen sowie den Einbau anderer als originaler CP-Ersatzteile, schliessen jede Haftung unsererseits aus. Bei Inbetriebnahme der Anlagen und Einweisung des Personals übernehmen wir keine Haftung für irgendwelche mittelbaren Schäden.

Für wesentliche Fremderzeugnisse innerhalb unserer Lieferung beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen unsere Zulieferanten zustehen. Über die vorgenannten Gewährleistungsansprüche hinaus sind alle weiteren Ansprüche des Kunden (siehe auch Nr. 7 Rücktrittsrecht des Kunden), insbesondere wegen Verletzung von Personen, Folgekosten, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind oder für entgangenen Gewinn etc., ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für jegliche Schadenersatz-ansprüche, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten beruhen. Im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ist das vertragstypische Schadenrisiko durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, so ist unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung. Dieses gilt auch für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Dieses findet nur Anwendung, soweit der Kunde Unternehmer ist und bei Abschluss des Kaufvertrages in seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle aus den Geschäften sich ergebenden Rechte und Pflichten ist Erfüllungsort Eslohe. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen findet keine Anwendung. Gerichtsstand aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist Eslohe.

13. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Punkte nichtig sein oder nichtig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.