Hebe- Kippvorrichtung Doppelsäule HKV
H=2500 mm, Hubgewicht max.1000 kg
1. Bestimmung der Maschine
Für das Heben und Entleeren von
-Großbehälter 1.200 x 800 x 800 mm über deren Längsseite/Schmalseite
2. Technische Daten
Hubgewicht: max. 1000 kg inkl. Behälter
Kipphöhe: 2500 mm
Kippwinkel: 30°
Motorleistung: 2,2 kW
Softstarter für den Motor
Netzanschluss: 400 V-50 Hz
Steuerspannung: 24 V AC
Hubprinzip: mittels Rollenkette
Hub-Geschwindigkeit: 4,3 m/min
Säulenhöhe: ca. 4100 mm
Gesamthöhe: ca. 4250 mm, inkl. Behälter in gekippter Stellung!
Schutzart: IP 65
3. Ausführung Funktion
Mast, Hubgabel und die Verkleidung der Maschine sind komplett aus Edelstahl, Werkstoff Nr.: 1,4301
Oberflächen geschliffen. U-Profile, Tragrohr, Kombirollen, „Schieber“ sind nicht aus Edelstahl, sondern aus verzinktem Schwarzstahl. Die Ketten und die Kettenräder sind aus Schwarzstahl.
Die Hebe Kippvorrichtung besteht aus 2 Säulen, Hubgabel und Sicherheitskäfig. Der Sicherheitskäfig wird mit einem Elektromagnetschloss ausgerüstet so, dass die Hebe – und Kippvorrichtung nur bei geschlossener Tür in Betrieb genommen werden kann. Die Hubgabel ist für die Aufnahme von o.g. Behälter konzipiert. Das Entleeren der Behälter erfolgt über deren Längsseite. Der Lift ist komplett anschlussfertig, mit allen sicherheitstechnischen Ausrüstungen, einschließlich der justierbaren Endschalter in oberster und unterster Position sowie einem Sicherheitsendschalter als max. Hubhöhenbegrenzung. Die Führung der Hubgabel beim Kippvorgang erfolgt über zwei am Mast angeschlagene Kulisse. Die Aufwärtsbewegung der Hubgabel erfolgt in
Selbsthaltung, die Abwärtsbewegung – über „Totmannschaltung“. Der Antrieb für die Hub-und Senkbewegung
besteht aus einem Getriebe-Bremsmotor Fabrikat „Lenze“ und einer mit dem Schieber verbundenen Rollenkette nebst den erforderlichen Kettenrädern. Durch den Bremsmotor wird bei Stromausfall ein
Absinken der Hubgabel unter Last verhindert. Beim Bruch einer der Ketten stoppt der Getriebemotor sofort, dieser Prozess wird über 2 Geber kontrolliert. Befestigungsmaterial für die Aufstellung der
Maschine vor Ort gehören nicht zu unserem Liefer- und Leistungsumfang und sind kundenseitig beizustellen!
Gewährleistung
und Haftung: 12 Monate bei einschichtigem Betrieb auf alle von uns gefertigten Anlagenteile, für die Ankaufbaugruppen und Elemente ( Pumpen, Getriebemotoren u.a.) beträgt die Gewährleistungsfrist auch 12 Monate oder sie beschränkt sich auf die Gewährleistungsansprüche unserer Lieferanten. Die Gewährleistung ist gültig vorausgesetzt, dass die Anlage nach unseren Wartungs- und Betriebsanleitungen sachgemäß betrieben wird. Die Gewährleistungsfrist läuft ab Übergabe der Maschine. Schnellverschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
• Dokumentation /Bedienungsanleitung/ 1 Exemplare in Deutsch